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Die Versicherung deckt auch in der Zukunft Schäden, die durch BKV verursacht sind


Es ist bekannt, dass BKV Zrt. in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation ist. Deshalb hat unser Unternehmen die Insassenversicherung der Fahrgäste mit Generali-Providencia Biztosító Zrt im Jahre 2012 aufgekündigt - als die Erhaltung dieser Versicherung ineffizient und ungünstig ist, bzw. gibt es dafür keine rechtliche Verpflichtung. Fahrgäste, die über einen gültigen Fahrausweis oder Pass verfügen, bleiben nicht ohne Versicherungsschutz, da die Versicherung unseres Unternehmens bedeutet auch in der Zukunft Kostendeckung in Höhe der gesamten Summe der Schäden, in Fällen, wenn die Verantwortung der BKV festgestellt wird. Durch diese Maßnahme realisiert BKV eine Einsparung von 50 Mio. HUF pro Jahr.

Soweit hat die Insassenversicherung der Fahrgäste bei BKV eine limitierte Entschädigung für Fahrgäste mit gültigem Fahrausweis oder Pass gewährleistet - ohne Prüfung der Verantwortung -, wenn Fahrgäste in der betrieblichen Anlage der BKV Unfall gelitten hatten (auf Rolltreppen, auf Fahrzeuge oder beim Auf- oder Aussteigen von Fahrzeugen). Durch Stornierung dieser Versicherung werden wir in der Zukunft in Situationen Kostendeckung gewährleisten, wenn BKV für die Schäden verantwortlich ist - bei Schäden nach dem 1. Januar 2012.

Wichtig: unabhängig davon, aus wessen Schuld der Fahrgast geschädigt wird, werden wir auch in der Zukunft helfen, die Schadenfälle abzumachen. Wenn ein Unfall passiert, muss es - adäquat der bisherigen Praktik - innerhalb von 15 Tagen an BKV Abteilung für Verkehrssicherheit und Kontrolle gemeldet werden ("Forgalombiztonsági és Ellenőrzési osztály" 1980 Budapest 8 Pf: 11.) oder telefonisch (06/1/334-1964, 06 / 1/461-6500 Durchwahl 244-69) oder schriftlich bei jeder Filiale der Generali-Providencia oder bei Broker International Kft. Invest. (1089 Budapest, Orczy út 34 Tel.:. 06/1/461-6500 Verlängerung 244-60).