Nachlösegebührinformationen

Aufgrund der Anordnung der Hauptstädtischen Generalversammlung Nr. 74/2009 (XII10) Paragraph 5 geändert durch Anordnungen Nr. 80/2009 (XII.23), 62/2010 (XX.23), 2/2011 (I.14), 19/2011. (IV.4), 24/2011 (V.12) und aufgrund der geltenden Geschäftsregeln der BKV Zrt., ab Januar 01. 2012:

Fahrgäste müssen 16. 000 HUF Nachlösegebühr bezahlen, wenn sie:
  • ohne Fahrkarte oder mit ungültiger Fahrkarte, Zeitkarte, beziehungsweise mit ungültigem Fahrausweis fahren, weiter unberechtigterweise eine Ermäßigung nutzten;
  • mit einem Pass oder mit gültigem Studentenausweis fahren, wo an dem dazu gehörenden Wertcoupon die Zahl des Passes oder des Studentenausweises nicht klar aufgewiesen ist, oder sie ist nicht mit Tinte ausgefüllt, oder der Wertcoupon ist nicht ausgefüllt bzw. der Studentenausweis ist nicht gültig, oder der Ausganspunkt und das Ziel sind nicht auf den Pendlerpass gestempelt;
  • die 7-Tage-Fahrkarte mißbrauchen;
  • einen Hund, ein Fahrrad oder übermässiges Objekt liefern, ohne die vorgeschriebene Gebühr bezahlt zu haben, oder wenn Sie die Fahrkarten, Zeitkarten, Aufklebern mißbrauchen;
  • ein Fahrrad oder übermässiges Objekt auf einem Fahrzeug liefern, auf dem es verboten ist;
  • ein Objekt auf dem Fahrzeug liefern, die als Gepäck, Handgepäck oder übermässiges Objekt nicht geliefert worden sollte;
  • Sie, ihr Handgepäck, ihr übermässiges Objekt oder ihr Getier den Fahrzeug verschmutzt;
  • den Notruf unverursacht drücken;
  • die Reisebedingungen nicht einhalten;
Wenn Sie die Nachlösegebühr an Ort und Stelle bezahlen, sinkt die Summe vom HUF 16.000 zum HUF 8000.

"An Ort und Stelle bezahlen" bedeutet wenn die Nachlosegebühr dem Kontrolleur bezahlt wird, und der Kontroller muss über die Bezahlung eine Strafenbestätigung übergeben. MUSTER Strafenbestätigung für

Zahlung der Nachlösegebühr an Ort und Stelle:


  • Bemerken Sie bitte, wenn Sie die Nachlösegebühr an Ort und Stelle bezahlen, werden ihr Name und Adresse nicht aufgeschrieben. Aus diesem Grund ist die nachträgliche Erstattung der bezahlten Nachlösegebühr (oder die nachträgliche Pass Präsentation) nicht möglich als Hauptregel. Wenn es erforderlich ist, eine nachmalige Untersuchung ist möglich.
  • Eine nachherige Zahlung ist nur für Fahrgäste möglich, die permanente Wohnadresse in Ungarn haben. Wenn Sie keine permanente Adresse in Ungarn haben, müssen Sie die Nachlösegebühr an Ort und Stelle bezahlen.
  • Wenn Sie die Nachlösegebühr innerhalb von 2 Arbeitstagen nach der Bestrafung in unserem Zentralbüro bezahlen, gilt es auch als Ort und Stelle bezahlen. Es wird ein Einnahmebeleg darüber ausgestellt. Diese Möglichkeit können nur Fahrgäste benutzen, die permanente Wohnadresse in Ungarn haben.
  • Wenn der Fahrgast die Nachlösegebühr an Ort und Stelle nicht bezahlt, der Kontrolleur veranlasst Strafverfahren (so ist die Möglichkeit der aufgeschobenen Bezahlung versichert). Im Laufe dieser Prozedur ist der Kontrolleur berechtigt um die erforderlichen persönlichen Daten zu bitten (Name, Name der Mutter, Ort und Datum der Geburt) und die Adresse des Fahrgastes. Aufgrund dieser Angaben wird er/sie eine Daten Aufnahme Form, eine sogenannte "Bestrafung Verfahrens Bericht" ausfüllen.
  • Wenn der Fahrgast verweigert seine persönlichen Daten anzugeben, der Kontrolleur kann an Ort und Stelle um die Hilfe der Polizei bitten.
  • Der Kontrolleur gibt dem Fahrgast einen Scheck mit der Summe der Nachlösegebühr und eine Broschüre über die Bezahlungsmöglichkeiten der Nachlösegebühr. Der Fahrgast bestätigt mit seiner Unterschrift die Übernahme des Schecks und der Broschüre, sowie die Mitteilung der persönlichen Daten. Die Verweigerung der Unterschrift und der Übernahme des Schecks entlastet nicht von Folgen der Strafe.
  • Wenn der Fahrgast über einen Pass mit Foto, oder über eine Fahrkarte für Studenten mit gültigem Studentenausweis verfügt, und der Wertcoupon ist gültig im Zeitpunkt der Kontrolle (vorher gekauft!), aber er kann den Coupon nicht vorstellen, hat er die Möglichkeit den gültigen Pass und Wertcoupon innerhalb von 8 Kalendertagen an der Stelle, benannt durch der Gesellschaft zu zeigen und er braucht HUF 2000 Verfahren Gebühr zu bezahlen, im Falle bei Jahres-, Semester- und Vierteljahrkarte HUF 1000. Dementsprechend endet das Strafverfahren. Der Fahrgast hat maximum zweimal in einem Jahr die Möglichkeit den gültigen Pass und Wertcoupon nachträglich zu zeigen, wenn er keinen nicht bezahlten vorherigen Außenstand hat. Die Beschränkung "nachträgliche Pass-Präsentation maximum zweimal in einem Jahr" betrifft nicht die Besitzer der Budapest-Jahreskarte zu gemäßigtem Preis und der Budapest-Jahresnetzkarte. Der Wertcoupon gekauft nach dem Strafverfahren kann nicht präsentiert werden im Rahmen der nachträglichen Pass-Präsentation.
  • Wenn der Fahrgast aufgrund des aktuellen Regierungserlasses berechtigt ist kostenlos zu fahren, aber er kann das bei der Kontrolle nicht nachweisen, das Strafverfahren endet wenn er innerhalb von 8 Kalendertagen an der Stelle, benannt durch der Gesellschaft, die Berechtigung bestätigenden Dokumente zeigt und bezahlt HUF 1000 als Verfahren Gebühr. Diese Möglichkeit kann der Fahrgast zweimal im Jahr benutzen, wenn er keinen nicht bezahlten vorherigen Außenstand hat.
  • Wenn der Kontrolleur den Wertcoupon oder/und den Pass entzieht, ist die Pass-Präsentation und nachträgliche Zahlung der Nachlösegebühr innerhalb von 2 Arbeitstagen nicht möglich.
  • Wenn der Fahrgast die Nachlösegebühr HUF 16.000  innerhalb von 30 Tagen nicht bezahlt, muss HUF 16.000 Verspätung Gebühr und HUF 500 Verfahren Gebühr (insgesamt HUF 32.500) bezahlen.